Sicherheitsregeln am Einsatzort prüfen
Für Deutschland beschreibt die BAuA in TRBS 2121 Teil 1 die Prüfung nach Auf- und Umbau durch eine dazu befähigte Person. Andere Länder und Nutzungen haben eigene Vorgaben; kein Softwareprotokoll ist eine pauschale Rechts- oder Sicherheitsgarantie.





